Bevor das erwartete Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes womöglich die Grundlage für eine Rückbauverfügung schafft, soll ein weiterer städtebaulicher Vertrag und eine ‚Vergleich‘ genannte Zusage den Dietz-Profit aus der unter höchst fragwürdigen Umständen errichteten Halle 3 absichern. Als Begründung vorgeschoben wird der Mieter Hager Group. Den allerdings hätte man längst in den immer wieder leer setehenden Hallen 1 oder 2 ansiedeln können.

Der vorliegende Entwurf der angestrebten Vereinbarungen erinnert sehr an jene Version, die ZWIGL-Vorsteher Göllner schon im Vorfeld der Hammersbacher Bürgermeisterwahlen ins Gespräch gebracht hatte, um die Halle 3 seines Lieblinginsvestors zu sichern. Interessant dürfte auch sein, welche Rolle CDU-MdL und Logistik-Lobbyist Heiko Kasseckert spielt. Der hatte sich vor der Landtagswahl in der Presse schon mal als ,Retter‘ der Halle 3 feiern lassen…

Dietz hat auch diesmal wieder gut verhandelt: Neben der Bestandssicherung für die gerichtsnotorische Halle 3 und einer Osterweiterung des Gewerbegebiets soll er eine vierte Halle bauen dürfen. Als Gegenleistung würde der Investor sein prall gefülltes Portemonnaie ein kleines bisschen öffnen, um seinen Verhandlungspartnern ein Minimum an Gesichtswahrung zu ermöglichen: Dietz soll sich an den Kosten des Ausbaus der Autobahnabfahrt beteiligen (die ohne seine Logistik-Wünsche eh unnötig wäre) und eine Begrünung von Dachfläche und 30% der Fassade vornehmen – allerdings nur für eine einzige Halle. Im Bereich einer Osterweiterung bis an den alten Friedberger Handelsweg sollen dann „überwiegend“ kleine und mittlere Betriebe wie jene angesiedelt werden, die der ZWIGL abgewimmelt hatte, um den Dietz-Hallen freie Bahn zu sichern. Natürlich ist auch diese Formulierung wachsweich gehalten – ,überwiegend‘ kann 50,1% bedeuten.

Eine Nachprüfung der Zusagen durch unabhängige (!) Dritte ist nicht Teil der Vereinbarung – das erscheint angesichts des bisherigen Verhaltens der Dietz AG extrem mutig. Stichworte: falsches Gift-Gutachten, Nichtverkaufs-Versprechen, Insolvenz-Drohungen und haltlose Schadensersatz-Fantasien an die Adresse der Gemeinden.

Ein vonseiten der Logistik-Kritiker – Schwarz-Grün in Hammersbach inklusive – gemeinsam angestrebter Kompromiss sah vor, der Westerweiterung zuzustimmen und dort kleinteiliges Gewerbe anzusiedeln, dafür sei auf eine Osterweiterung zu verzichten. So sollte erreicht werden, dass bisher zugunsten der Dietz AG abgewimmeltes lokales Gewerbe doch noch zum Zuge käme, ohne noch mehr des für Grundwasserbildung, Klimafunktion und Landwirtschaft dreifach unter Schutz stehenden Ackerlandes zu versiegeln. Auch der bereits jetzt enorm belastende Schwerlastverkehr durch die Dörfer rundum sollte so eingedämmt werden.

Die Fakten haben sich nicht verändert – daher ist unsere Position als Bürgerinitiative unverändert: Wir fordern die Umwandlung der Halle 3 in ein Gewerbezentrum für kleine und mittlere, handwerklich geprägte Betriebe – mit wenig LKW-Verkehr, dafür aber produktiven, langfristigen Arbeitsplätzen und nennenswertem Steueraufkommen für die Gemeinden. Wir lehnen Zwangsumsiedlungen lokaler Grundstückseigentümer zur Gewinnmaximierung des Investors ab. Wir möchten keine weiteren Logistikansiedlungen und keine erneut wertvolles Ackerland versiegelnde Osterweiterung.

Ähnlich äußern sich auch der BUND und das Bundesbündnis Bodenschutz in ihren Stellungnahmen zur Situation.