Dietz-Halle 3 retten, eine vierte bauen, Osterweiterung betonieren: ZWIGL und GV Hammersbach sollen’s absegnen

Bevor das erwartete Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes womöglich die Grundlage für eine Rückbauverfügung schafft, soll ein weiterer städtebaulicher Vertrag und eine ‚Vergleich‘ genannte Zusage den Dietz-Profit aus der unter höchst fragwürdigen Umständen errichteten Halle 3 absichern. Als Begründung vorgeschoben wird der Mieter Hager Group. Den allerdings hätte man längst in den immer wieder leer setehenden Hallen 1 oder 2 ansiedeln können.

Der vorliegende Entwurf der angestrebten Vereinbarungen erinnert sehr an jene Version, die ZWIGL-Vorsteher Göllner schon im Vorfeld der Hammersbacher Bürgermeisterwahlen ins Gespräch gebracht hatte, um die Halle 3 seines Lieblinginsvestors zu sichern. Interessant dürfte auch sein, welche Rolle CDU-MdL und Logistik-Lobbyist Heiko Kasseckert spielt. Der hatte sich vor der Landtagswahl in der Presse schon mal als ,Retter‘ der Halle 3 feiern lassen…

Dietz hat auch diesmal wieder gut verhandelt: Neben der Bestandssicherung für die gerichtsnotorische Halle 3 und einer Osterweiterung des Gewerbegebiets soll er eine vierte Halle bauen dürfen. Als Gegenleistung würde der Investor sein prall gefülltes Portemonnaie ein kleines bisschen öffnen, um seinen Verhandlungspartnern ein Minimum an Gesichtswahrung zu ermöglichen: Dietz soll sich an den Kosten des Ausbaus der Autobahnabfahrt beteiligen (die ohne seine Logistik-Wünsche eh unnötig wäre) und eine Begrünung von Dachfläche und 30% der Fassade vornehmen – allerdings nur für eine einzige Halle. Im Bereich einer Osterweiterung bis an den alten Friedberger Handelsweg sollen dann „überwiegend“ kleine und mittlere Betriebe wie jene angesiedelt werden, die der ZWIGL abgewimmelt hatte, um den Dietz-Hallen freie Bahn zu sichern. Natürlich ist auch diese Formulierung wachsweich gehalten – ,überwiegend‘ kann 50,1% bedeuten.

Eine Nachprüfung der Zusagen durch unabhängige (!) Dritte ist nicht Teil der Vereinbarung – das erscheint angesichts des bisherigen Verhaltens der Dietz AG extrem mutig. Stichworte: falsches Gift-Gutachten, Nichtverkaufs-Versprechen, Insolvenz-Drohungen und haltlose Schadensersatz-Fantasien an die Adresse der Gemeinden.

Ein vonseiten der Logistik-Kritiker – Schwarz-Grün in Hammersbach inklusive – gemeinsam angestrebter Kompromiss sah vor, der Westerweiterung zuzustimmen und dort kleinteiliges Gewerbe anzusiedeln, dafür sei auf eine Osterweiterung zu verzichten. So sollte erreicht werden, dass bisher zugunsten der Dietz AG abgewimmeltes lokales Gewerbe doch noch zum Zuge käme, ohne noch mehr des für Grundwasserbildung, Klimafunktion und Landwirtschaft dreifach unter Schutz stehenden Ackerlandes zu versiegeln. Auch der bereits jetzt enorm belastende Schwerlastverkehr durch die Dörfer rundum sollte so eingedämmt werden.

Die Fakten haben sich nicht verändert – daher ist unsere Position als Bürgerinitiative unverändert: Wir fordern die Umwandlung der Halle 3 in ein Gewerbezentrum für kleine und mittlere, handwerklich geprägte Betriebe – mit wenig LKW-Verkehr, dafür aber produktiven, langfristigen Arbeitsplätzen und nennenswertem Steueraufkommen für die Gemeinden. Wir lehnen Zwangsumsiedlungen lokaler Grundstückseigentümer zur Gewinnmaximierung des Investors ab. Wir möchten keine weiteren Logistikansiedlungen und keine erneut wertvolles Ackerland versiegelnde Osterweiterung.

Ähnlich äußern sich auch der BUND und das Bundesbündnis Bodenschutz in ihren Stellungnahmen zur Situation.

Was wird aus der Skandal-Halle Drei?

Nun wurde bestätigt, was zuvor nur gerüchteweise aus dem Umfeld des Regionalverbands zu vernehmen war: Die Hammersbacher Koalition aus CDU und Grünen führt seit Dezember 2022 hinter verschlossenen Türen konkrete Gespräche über eine Inbetriebnahme der 3. Dietz-Riesenhalle. Die allerdings ist, u.a. laut zwei Eilurteilen des höchsten hessischen Verwaltungsgerichtes zugunsten des BUND und der Gemeinde, unter fragwürdigen Umständen errichtet worden. Ermöglicht wurde der Bau letztlich von Michael Göllner, ZWIGL-Vorsteher und Bürgermeister in Hammersbach. Der hatte eine rechtliche Überprüfung des Vorhabens mit seinem Einspruch zunächst verhindert. Auch damit handelte Göllner lt. Urteil – mal wieder – rechtswidrig. Und Göllners Lieblingsinvestor, die Dietz AG unter Parteifreund Klemm, nutzte die so gewonnene Zeit, um in Windeseile Fakten in die Landschaft zu betonieren.

Nun schlagen die Wellen hoch. Denn für viele ist kaum vorstellbar, dass die Hammersbacher Koalition am Ende die von Investor und ZWIGL-Vorsteher herbeigetrickste dritte Monsterhalle abnicken könnte, nachdem man doch juristisch klar auf der Erfolgsspur unterwegs ist. Mehr noch: Sowohl in der Kommunal- wie auch in der Bürgermeisterwahl hatten CDU und Grüne mit einem klaren Votum gegen weitere Logistikhallen am Limes beachtlich gepunktet. Und in der Folge gegen einen von Fehlleistung zu Fehlleistung stolpernden Logistik-Bürgermeister Göllner bemerkenswerte Erfolge errungen. Viele BürgerInnen reagieren nun irritiert, frustriert, ja wütend auf die Zeitungsberichte über die laufenden Gespräche. Denn dort stand zu lesen, dass die Koalition nicht etwa mit der eigenen Wahlkampfaussage, sondern mit dem Ziel der Hallenfraktion in die Verhandlungen starte: Es gehe darum, jene 3. Halle in Betrieb zu nehmen, gegen die auch CDU und Grüne in Hammersbach bis vor wenigen Monaten noch leidenschaftlich und mit viel Engagement gerungen hatten. Verkehrte Welt?

Weitere Details sorgen für Kopfschütteln: Die Verhandlungsführer der Koalition hatten weder die eigenen Fraktionen noch die bisherigen Mitstreiter über die Tatsache der geführten Gespräche informiert. Das darf selbst dann als exotisch gelten, wenn man – warum auch immer – Vertraulichkeit im Hinblick auf die Gesprächsinhalte vereinbart.

Als Vermittler suchten die Koalitionäre sich ausgerechnet einen Herrn aus, der von jedem Verdacht der Neutralität frei ist. Als Vorstandsmitglied im ‚House of Logistics and Mobility e.V.‘ ist CDU-MdL Heiko Kasseckert der Branche als Lobbyist verpflichtet. Das scheint doch ein wenig, als würde man auf den Wolf als Vermittler bei Gesprächen mit den sieben Geißlein vertrauen. Rund um das Gewerbegebiet kennt man Herrn Kasseckert von Fototerminen mit Göllner, Dietz + Co und als Verfasser denkwürdiger Kolumnen, in welchen er u.a. die Klimadiskussion als ‚hysterisch‘ bezeichnet.

Was, so fragt man sich, ist da bloß schiefgelaufen? Dass die Dietz AG weiter mit allen Mitteln versucht, ihre dritte Goldgrube am Limes durchzudrücken, überrascht niemanden. Dass die Firma Hager, die ihr neues Logistikzentrum am Limes einrichten (und dafür Arbeitsplätze im strukturschwachen Saarland abbauen) möchte, ihre Umzugspläne umsetzen will, versteht sich auch von selbst. Was aber die Hammersbacher Koalition antreibt, bleibt uns rätselhaft – besonders im Fall der Grünen. Denn während die CDU sich ‚nur‘ fragen lassen muss, wie biegsam ihre Haltungen sind, steht für die Grünen nicht weniger als die politische Existenzberechtigung auf dem Spiel. Denn die Partei hält hier allem Anschein nach das Gegenteil dessen für möglich, für was man sie gewählt hat. Und dass ‚Restflächen‘ im Schatten der Monsterhallen ‚ökologisch aufgewertet‘ werden sollen, wird ihre WählerInnen angesichts der Dimensionen vielleicht nicht überzeugen können.

Die breite Koalition der Hallenkritiker stand bisher gemeinsam für einen Kompromiss, der allen Interessen gerecht werden sollte: Die – von vielen als schmerzhaft empfundenen – Hallen 1 und 2 dienten dem Regionalverband, der Logistikbranche und dem Investor. Ein Verzicht auf die Osterweiterung diente dem Natur- und Landschaftsschutz. Und eine ohne dritte Halle kleinteilige, umweltverträgliche Entwicklung der Westerweiterung diente dem regionalen Gewerbe und Handwerk. Dafür haben sich AnwohnerInnen, Naturschutzverbände, Kirchen, Bauern und BI gemeinsam stark gemacht. In Limeshain und Hammersbach gründeten sich Ortsverbände der Grünen, die – in Hammersbach gemeinsam mit der CDU – dasselbe Ziel verkündeten wie auch in Büdingen: Keine Halle 3.

Und nun? Noch könnte es sein, dass die Presseberichte, in welchen Herr Kasseckert sich landauf, landab im Landtagswahljahr als ‚Retter der Halle 3‘ loben lässt, ein Missverständnis sind. Dass CDU und Grüne nicht mit den Forderungen der Gegenseite in Verhandlungen gehen, sondern mit den eigenen. Denn gegen Gespräche ist ja grundsätzlich nichts zu sagen – so lange sie nicht heimlich geführt werden. Und nicht jene Ziele negieren, mit welchen man in den Wahlkampf zog.

Nächste Niederlage des ZWIGL-Vorstands vor dem VGH

Gerade sorgte der Zweckverbandsvorstand noch mit seiner Auffassung für Kopfschütteln, im aktuellen Stand der Rechtsstreitigkeiten stünde es ‚3:1 zu seinen Gunsten‘, da liegt schon das nächste gegenteilige Urteil binnen weniger Tage auf dem Tisch.

Prozessgegner waren der BUND, dem das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer früheren Entscheidung keine Klageberechtigung zugestanden hatte, auf der einen Seite, und der Main-Kinzig-Kreis als Absender von Baugenehmigungen zugunsten der Dietz AG auf der anderen Seite. Beigeladen waren Dietz und der ZWIGL. Der VGH kassierte nun das Frankfurter Urteil und gab dem klagenden BUND vollumfänglich Recht.

„Wir sind über den Beschluss des Gerichts hoch erfreut. Konsequenz ist ein sofortiger Bau- und Nutzungsstopp.“ schreibt Dr. Werner Neumann, Vorstandsmitglied des BUND Hessen. Hintergrund sei, dass der VGH – das höchste hessische Verwaltungsgericht – die ZWIGL-Satzungsänderung zur Westerweiterung als ‚hoch wahrscheinlich rechtlich unwirksam‘ eingestuft hat.

Neumann weiter: „Damit fällt das gesamte Kartenhaus von Beschlüssen, das der Zweckverband mit seinem Vorsitzenden Michael Göllner zugunsten der Dietz AG aufgebaut hat, in sich zusammen.“

Vor einem Jahr, so der BUND in seiner Pressemitteilung, hatte die Dietz AG begonnen, den wertvollen Mutterboden abzufahren und einen immensen Umweltschaden verursacht, obwohl ihr das Grundstück damals noch nicht gehörte. „Wir sind traurig, dass es uns vor einem Jahr nicht gelungen ist, diesen Frevel an Natur und Umwelt, am Grundwasser und an wertvollem Boden sofort stoppen zu können. Der Zweckverband hat nun einiges wieder gut zu machen.“ Und weiter: „Nun ist der Main-Kinzig-Kreis aufgefordert, sämtliche Baugenehmigungen aufzuheben, denn die 2. und 3. Baugenehmigung beruhten auf der 1. Teilbaugenehmigung. Folgerichtig müsste der MKK dann auch einen Rückbau anordnen“.

Der BUND zeigt sich in seiner Pressemitteilung insbesondere dankbar für viel Unterstützung aus der Bürgerschaft: „Die kostenaufwändigen Verfahren wurden von zahlreichen Bürger/innen mitfinanziert.“ Dem schließen wir uns gerne an!

Neues Urteil in der Auseinandersetzung um den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ – und grob falsche Interpretation durch Bürgermeister Göllner

Neben der Gemeindevertretung Hammersbach und dem BUND klagt auch ein Grundstückseigentümer gegen das Vorgehen des ‚Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes‘ (ZWIGL). Die ortsansässige Familie ist nicht bereit, ihren wertvollen Lößboden vom Investor Dietz AG zwangsweise mit riesigen Logistikhallen überbauen zu lassen. Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erzielte die Familie jetzt einen wichtigen Teilerfolg, den der Hammersbacher Bürgermeister Göllner im Rahmen einer Bürgerversammlung ins Gegenteil zu verdrehen suchte.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 9.11.22 im Eilverfahren der Klage eines Grundstückbesitzers entsprochen, der sich gegen die Nutzung seines Grundstücks durch den Bau einer Logistikhalle innerhalb der Westerweiterung des Zweckverbandsgebietes wehrt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erste Teilbaugenehmigung der Halle angeordnet. 

In der Urteilsbegründung heisst es, die betreffende Teilbaugenehmigung sei ‚voraussichtlich rechtswidrig‘, weil auch der Bebauungsplan insgesamt ‚voraussichtlich unwirksam‘ wäre. Das Gericht entschied gleichzeitig, dass der Schutz durch diesen Spruch sich auf das Grundstück selbst bezieht, nicht aber gleichzeitig auf benachbarte Grundstücke, die teils bereits bebaut wurden.

Auf Anfrage behauptete der Hammersbacher Bürgermeister Göllner nun im Rahmen einer Bürgerversammlung, der Klage des Eigentümers sei ‚nicht stattgegeben‘, diese sei ‚zurückgewiesen‘ worden. Gleichzeitig sprach Göllner – ebenfalls grob an den Tatsachen vorbei – von einem ‚Bestandsschutz’ für die bereits gebaute Halle. Ob Göllner die bisherigen Urteile schlicht nicht verstanden hat oder ob er wissentlich die Unwahrheit sagt, bleibt unklar.

Interessenkonflikte und peinliche Falschaussagen

Göllner ist tief verstrickt in seinen selbstgemachten Interessenkonflikt: Als Bürgermeister und Rathaus-Chef müsste er eigentlich die Interessen seiner Gemeinde vertreten. Die aber klagt gegen die Pläne des ZWIGL – jenes ZWIGL, als dessen Vorsteher er vehement im Interesse des Logistik-Investors Dietz AG agiert. 

In diesem Zusammenhang könnte sich Göllner nun dem Verdacht der Aktenunterdrückung ausgesetzt sehen. Denn er hatte im Klageverfahren als Vorsitzender des Zweckverbandes behauptet, der Widerspruch des klagenden Grundstücksbesitzers im Umlegeverfahren würde ihm nicht vorliegen.

Peinlich: Die Eingangsbestätigung des ZWIGL vom 04.07.2019, in der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Widerspruch des Klägers „fristgerecht am 12.06.2019 bei uns eingegangen“ sei, ist ausweislich der Unterschriftenzeile von Göllner persönlich unterzeichnet.

Die Faktenlage heute

Nach der bisherigen Rechtsprechung kann als sichergestellt gelten, dass der Besitzer nicht gezwungen werden kann, sein Grundstück zu opfern. Das vom ZWIGL betriebene Umlegeverfahren insgesamt kann keinen weiteren Bestand haben, wenn der Bebauungsplan sich als rechtswidrig erweist – wofür vor dem Hintergrund des als rechtsfehlerhaft erkannten ZWIGL-Beschlusses zur Westerweiterung vieles spricht. 

Damit wären dann auch die bisherigen Baugenehmigungen in der Westerweiterung rechtswidrig, es könnte auf Abriss der gerade fertiggestellten Halle 3 geklagt werden. Das Kostenrisiko läge beim Investor Dietz AG. Denn der hat den Bau in Kenntnis der Klagen und Widersprüche noch vor Inkrafttreten des (wahrscheinlich unwirksamen) Bebauungsplans begonnen.

Göllner unterliegt auch vor dem VGH

Höchste Instanz bestätigt Unregelmäßigkeiten – Normenkontrollverfahren läuft.

Bereits die erste Instanz fand bemerkenswerte Worte (‚logikfern‘) zu jenen Begründungen, die Herr Göllner für seine selbstherrliche Lobbyarbeit zu Gunsten der Dietz AG ins Feld führte. Nun setzt Hessens höchstes Gericht noch einen drauf. Hier einige Details aus der Entscheidung:

Das Gericht bekräftigt das Recht der Gemeindevertretung, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Herrn Göllners Blockade dagegen ist rechtswidrig.

Das Gericht schließt sich den Vorwürfen der Klage führenden Hammersbacher Koalition hinsichtlich einer Reihe von Versäumnissen Göllners an, u.a. zur rechtswidrig ungenügenden Einbeziehung der Gemeinden im Sinne der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Weitere Baugenehmigungen können zunächst nicht erteilt werden.

Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dass ein erforderlicher Rückbau ‚regelmäßige Folge‘ des Widerrufs von Bebauungsplänen sei, wie das im laufenden Normenkontrollverfahren erwartet werden kann.

Der Zweckverband hat die Verfahrenskosten zu tragen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die hohe Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Urteils gegen den Zweckverband im laufenden Normenkontrollverfahren ein wichtiger Grund für die unwiderrufliche Bestätigung des Eilantrages war.

Erstes Urteil: Göllner unterliegt

Das erste Gerichtsurteil zum Gewerbegebiet Limes liegt vor; die Klage der Hammersbacher Gemeindevertretung gegen Bürgermeister Göllner hatte den erwartbaren Erfolg. Überraschend dagegen die Klarheit der Urteilsbegründung. Die kann nur als beidhändige Ohrfeige des Gerichts für die allzu windigen Winkelzüge Göllners gelesen werden.

Um so bemerkenswerter ist die Hast, mit der die Dietz AG in der auf tönernen Füßen stehenden Westerweiterung Fakten schafft: Mit Hochdruck wird dort ehemals fruchtbarster Ackerboden in neue Betonwüsten verwandelt – schon ragen riesige neue Betonpfeiler in den Himmel.

Interessant wird es sein, wer die Zeche zahlen muss, wenn deren Abriss angeordnet werden würde. Denn der Zweckverband durfte mangels Zuständigkeit gar keine Westerweiterung planen, wie es den nun auch gerichtlich gestützten Anschein hat. Sollte hier grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein, könnte die Haftungsfrage gestellt werden. In der Wirtschaft werden da gern mal allzu schlampig arbeitende Manager zur Kasse gebeten. Es wird zu prüfen sein, ob auch die Zweckverbands-Vorstände persönlich aufgerufen sein werden, den leichtfertig (oder planvoll?) angerichteten Schaden zumindest finanziell wieder gut zu machen.

Offener Brief an die SPD-KandidatInnen

Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Oehl,

im ‚Zukunftsprogramm‘ der SPD hat Ihre Partei eine wichtige Selbstverpflichtung festgeschrieben: „Der Boden, als wichtigstes Gut in der Landwirtschaft, steht den selbst wirtschaftenden Betrieben vor Ort zu. Er darf kein Spekulationsobjekt sein. Wir werden ihn vor Investoren ohne Agrarbezug schützen.“ (Kapitel 3.15)

Im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes geschieht gerade das Gegenteil: Dort sind bereits zwei riesige Logistikhallen auf wertvollen, zuvor landwirtschaftlich genutzten Böden entstanden. Nun treibt der Vorstand des Zweckverbandes, in dem Ihre Parteifreunde Michael Göllner (Hammersbach) und Adolf Ludwig (Limeshain) gemeinsam eine 2/3-Mehrheit stellen, seine Erweiterungspläne voran: Weiteres Ackerland soll mit riesigen Logistikhallen überbaut werden. Das Vorkaufsrecht wurde der Dietz AG – einem Investor mit SPD-Aufsichtsratschef, aber ohne Agrarbezug – ohne Ausschreibung eingeräumt. Noch ist es nicht zu spät, die Betonpumpen zu stoppen: Lt. Vertragstext kommt Dietz nur zum Zuge, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden.

Würde auch nur eines von sechs SPD-Parteimitgliedern im Zweckverband sich an die Versprechen seiner Partei gebunden fühlen, wäre die Erweiterung zu unterbinden. Weitere Riesenhallen eines Investors ohne Agrarbezug auf regional landwirtschaftlich genutztem Boden wären verhindert. Und die SPD und ihr ‚Zukunftsprogramm‘ hätten einen wesentlichen Glaubwürdigkeits-Test bestanden.

Wir freuen uns auf Ihre Antworten – und auf Ihr Handeln im Sinne der Wahlversprechen Ihrer Partei.

Mit erwartungsvollen Grüßen –

Vorstand und Sprecherkreis Bürgerinitiative SchatzBoden

2. Offenlegung: Fristende für Einwendungen ist der 6.9.

Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen die Beteiligung von Bürger*Innen und Fachverbänden in Bauvorhaben festgeschrieben, die wesentlich in die Umwelt eingreifen. So auch im Fall des Gewerbegebietes Limes, das in Händen des Investors Dietz AG und seiner Förderer unter ZWIGL-Vorsteher Göllner längst zum Logistikzentrum mit allen täglich erlebbaren Belastungen für Umwelt und Bevölkerung verkommen ist.

Dass der Vorstand des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) Transparenz als lästige Pflichtübung sieht, wurde schon bei früheren Gelegenheiten deutlich: Angeforderte Unterlagen wurden, wenn überhaupt, nur auf anwaltlichen Druck veröffentlicht. Und die Verbandsversammlung musste über wichtige Beschlüsse abstimmen, zu denen ihr die Gutachten verheimlicht wurden.

Da passt es gut ins Bild, dass die nun laufende Zweite Offenlegung ausgerechnet in die Zeit der Sommerferien der Bürger*Innen und Fachleute gelegt wurde — ein Trick, der ebenso bekannt wie wenig geeignet ist, das Vertrauen in politische Mandatsträger zu mehren… Auch die Qualität einiger vom ZWIGL vorgelegten Gutachten lässt Fragen offen – so durfte etwa der Absender des skandalös-dilettantischen ‚Gift-Gutachtens‘, mit dessen Hilfe Limeshainer SPD-Hallenfans unseren Landwirten die Verseuchung ihrer Äcker unterstellten, auch wieder tätig werden. Über maßgeschneiderte ‚Irrtümer‘ des Planungsbüros PlanES hinsichtlich machbarer Hallen-Alternativen berichten wir in unserem aktuellen Info-Faltblatt.


Eine neue Mustereinwendung der Naturschutzverbände zur Zweiten Offenlegung haben wir hier für Sie bereitgestellt – einfach ausdrucken, ggf. ergänzen und an eine der auf der ersten Seite der Mustereinwendung oben genannten Adresse senden!

Umstrittene West-Erweiterung: Frist läuft

Die Bemühungen um Schadensbegrenzung rund um das Interkommunale Gewerbegebiet Limes, unter wechselnden Namen als Logistikzentrum zu trauriger Berühmtheit gelangt, werden nun auf eine neue, breitere Basis gestellt: Die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligungsphase zum  Bebauungsplanverfahren – kurz ‚erste Offenlegung‘ genannt – hat begonnen. Bis Mitte Mai können Bürger*innen ihre Bedenken anmelden.

Nun also beginnt erst jene Phase, in welcher Bürger*innen ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Jene Interessen, die manch kommunale Entwicklungspolitik im Stil der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als nebensächlich oder gar überflüssig behandelt: Lebensqualität, Landschaftsbild, regionaler Charakter, Natur und Klima.

Kommt die Westerweiterung wie nun geplant, würden weitere 110.000 qm wertvollen Ackerbodens für gewaltige Logistikhallen drangegeben. 80% dieser Fläche dürften betoniert werden, ein Areal so groß wie elf Fußballfelder. Etwa weitere 9 Millionen Liter Grundwasser-Neubildung gingen Jahr für Jahr verloren, durch die Regenwasser-Ableitung stiege das Überflutungsrisiko in Langen-Bergheim weiter.

Wie die LKW-Flut sich entwickeln würde, kann nur erahnt werden. Bereits jetzt – mit nur einer von geplanten vier Hallen im Vollbetrieb – verstopfen 40-Tonner immer öfter unsere Ortsdurchfahrten. Die nun vorgelegten Verkehrsgutachten deuten zudem an, dass bei Realisierung der Halle 3 u.a. die Autobahnzufahrten vergrößert werden müssen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Chancen genutzt werden, die uns weitblickende Gesetzgeber eingeräumt haben! Es steht viel auf dem Spiel. Die hier zum Herunterladen bereitstehende Mustereinwendung kann Ihnen helfen, Ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen – Ergänzungen und Änderungen sind natürlich jederzeit möglich. Verschiedene Adressen, an die Sie Ihre Einwendung per Post oder Mail richten können, finden Sie oben auf Seite 1 des 2seitigen pdfs…

Petition: Neuer Übergabe-Termin am Montag, 1.3.

Nachdem der ursprüngliche Termin buchstäblich ins Wasser gefallen war, übergeben wir nun am Montag, den 1.3., die 2.115 Unterschriften der Unterstützer unserer Petition gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes Limes. Den Pandemie-Umstände entsprechend verzichten wir auf eine größere Kundgebung; Abstand haltende Besucher vor dem Rathaus Hammersbach sind dennoch willkommen. Montag, 1.3., 14 Uhr, Rathaus Hammersbach