Neues Urteil in der Auseinandersetzung um den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ – und grob falsche Interpretation durch Bürgermeister Göllner

Neben der Gemeindevertretung Hammersbach und dem BUND klagt auch ein Grundstückseigentümer gegen das Vorgehen des ‚Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes‘ (ZWIGL). Die ortsansässige Familie ist nicht bereit, ihren wertvollen Lößboden vom Investor Dietz AG zwangsweise mit riesigen Logistikhallen überbauen zu lassen. Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erzielte die Familie jetzt einen wichtigen Teilerfolg, den der Hammersbacher Bürgermeister Göllner im Rahmen einer Bürgerversammlung ins Gegenteil zu verdrehen suchte.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 9.11.22 im Eilverfahren der Klage eines Grundstückbesitzers entsprochen, der sich gegen die Nutzung seines Grundstücks durch den Bau einer Logistikhalle innerhalb der Westerweiterung des Zweckverbandsgebietes wehrt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erste Teilbaugenehmigung der Halle angeordnet. 

In der Urteilsbegründung heisst es, die betreffende Teilbaugenehmigung sei ‚voraussichtlich rechtswidrig‘, weil auch der Bebauungsplan insgesamt ‚voraussichtlich unwirksam‘ wäre. Das Gericht entschied gleichzeitig, dass der Schutz durch diesen Spruch sich auf das Grundstück selbst bezieht, nicht aber gleichzeitig auf benachbarte Grundstücke, die teils bereits bebaut wurden.

Auf Anfrage behauptete der Hammersbacher Bürgermeister Göllner nun im Rahmen einer Bürgerversammlung, der Klage des Eigentümers sei ‚nicht stattgegeben‘, diese sei ‚zurückgewiesen‘ worden. Gleichzeitig sprach Göllner – ebenfalls grob an den Tatsachen vorbei – von einem ‚Bestandsschutz’ für die bereits gebaute Halle. Ob Göllner die bisherigen Urteile schlicht nicht verstanden hat oder ob er wissentlich die Unwahrheit sagt, bleibt unklar.

Interessenkonflikte und peinliche Falschaussagen

Göllner ist tief verstrickt in seinen selbstgemachten Interessenkonflikt: Als Bürgermeister und Rathaus-Chef müsste er eigentlich die Interessen seiner Gemeinde vertreten. Die aber klagt gegen die Pläne des ZWIGL – jenes ZWIGL, als dessen Vorsteher er vehement im Interesse des Logistik-Investors Dietz AG agiert. 

In diesem Zusammenhang könnte sich Göllner nun dem Verdacht der Aktenunterdrückung ausgesetzt sehen. Denn er hatte im Klageverfahren als Vorsitzender des Zweckverbandes behauptet, der Widerspruch des klagenden Grundstücksbesitzers im Umlegeverfahren würde ihm nicht vorliegen.

Peinlich: Die Eingangsbestätigung des ZWIGL vom 04.07.2019, in der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Widerspruch des Klägers „fristgerecht am 12.06.2019 bei uns eingegangen“ sei, ist ausweislich der Unterschriftenzeile von Göllner persönlich unterzeichnet.

Die Faktenlage heute

Nach der bisherigen Rechtsprechung kann als sichergestellt gelten, dass der Besitzer nicht gezwungen werden kann, sein Grundstück zu opfern. Das vom ZWIGL betriebene Umlegeverfahren insgesamt kann keinen weiteren Bestand haben, wenn der Bebauungsplan sich als rechtswidrig erweist – wofür vor dem Hintergrund des als rechtsfehlerhaft erkannten ZWIGL-Beschlusses zur Westerweiterung vieles spricht. 

Damit wären dann auch die bisherigen Baugenehmigungen in der Westerweiterung rechtswidrig, es könnte auf Abriss der gerade fertiggestellten Halle 3 geklagt werden. Das Kostenrisiko läge beim Investor Dietz AG. Denn der hat den Bau in Kenntnis der Klagen und Widersprüche noch vor Inkrafttreten des (wahrscheinlich unwirksamen) Bebauungsplans begonnen.

Volles Haus beim 2. SchatzBoden-Stammtisch

Bis auf den letzten Platz besetzt: Der Saal im Eckartshausener Gasthof „Zur Quelle“

Zum zweiten mal lud die BI SchatzBoden interessierte BürgerInnen zum SchatzBoden-Stammtisch ein. Zu Gast war der Verwaltungsrechts-Fachanwalt Thomas Eichhorn, der Einblick in die Rechtslage rund um das umstrittene ‚Interkommunale Gewerbegebiet Limes‘ gab. 

Die Bestuhlung im Saal des Eckartshausener Gasthofs ‚Zur Quelle’ musste mit Bierzelt-Bänken ergänzt werden, um allen BürgerInnen Platz bieten zu können – das Interesse an den Ausführungen des einschlägig erfahrenen Hanauer Anwalts Thomas Eichhorn war groß. Zwar bat er wegen des gerade erst erteilten Mandats durch die Bürgerinitiative um Nachsicht dafür, noch nicht in alle Details eingearbeitet zu sein. Doch konnte er schon in wichtigen Fragen Entwarnung geben: „Enteignungen von Landbesitzern, die ihren guten Ackerboden nicht für Logistikhallen hergeben wollen, wird es nicht geben“, erläuterte Eichhorn. Und ergänzte: „Auch Schadensersatzforderungen gegen Bürger, die mit Einsprüchen und Klagen zum Beispiel gegen erteilte Baugenehmigungen vorgehen oder sich anderweitig in der BI engagieren, sind ausgeschlossen.“ Damit konnte Eichhorn Sorgen Betroffener entkräften, die sich in der Vergangenheit unter Druck gesetzt fühlten, einer Umlegung oder einem Verkauf ihrer Grundstücke zuzustimmen.

„Die Beauftragung des Anwalts ist notwendig geworden, nachdem alle unsere Versuche, den Zweckverbands-Vorstand zu Gesprächen über mögliche Kompromisse zu Gunsten geringeren Bodenverbrauchs und weniger massiver Eingriffe in die Landschaft zu bewegen, auf taube Ohren stießen“, bedauern BI-Sprecher. „Nun sind wir in der Lage, unsere nächsten Schritte sinnvoll zu planen und das Bürgerinteresse auch vor Gericht zu vertreten.“ Konnte die BI alle Aktivitäten bisher noch aus eigenen Taschen finanzieren, hat sie nun ein Spendenkonto eingerichtet und ruft zu finanzieller Unterstützung auf, um die benötigten Rechtsmittel finanzieren zu können: Bürgerinitiative SchatzBoden, Lehmann/Schott, Sparkasse Oberhessen, IBAN DE68 5185 0079 1028 3056 44.

Dietz AG macht Kasse im Gewerbegebiet – und dementiert.

Dass Investoren Geld verdienen wollen, ist weder schlimm noch überraschend. Gute Beispiele dafür nennt man dann ‚Win-win‘-Situationen; das beste Prinzip dafür ‚Treu‘ und Glauben’. Das es leider oft anders kommt, beweist besonders dieser Tage die Dietz AG in Hammersbach. Und tritt kräftig mit einem ohne Wissen des ZWIGL eingefädelten Verkaufs-Deal die Kuh, die man im Rahmen der umstrittenen Erweiterungen noch mal ordentlich zu melken gedenkt. 

Die Spatzen pfeifen’s inhaltlich identisch von den Dächern: Die Dietz AG hat für 50,6 Millionen Euro die große Mehrheit an der ersten in Betrieb genommenen Halle an den britischen Vermögensverwalter Tritax EuroBox verkauft. Der bestätigt den Deal und verspricht seinen Anlegern 4,75% Rendite jährlich. Die Londoner Großkanzlei Ashurst, die das Geschäft juristisch begleitet hat, meldet dasselbe, ebenso die Immobilien Zeitung und eine zweistellige Zahl von Immobilien-Fachpublikationen. So weit, so eindeutig.

Und die Dietz AG? Dementiert. Nein, man habe ‚keine Immobilie verkauft‘, dementiert Dietz in den Samstagsausgaben von Hanauer Anzeiger und Kreis Anzeiger. Sondern nur irgendwie ‚innovativ refinanziert‘. So was sei ein ‚völlig normaler’ Vorgang in der Immobilienwirtschaft. Die Ashurst-Anwälte, die Fachpresse – alles Lügner? Da zuckt mancher Leser zusammen, erinnert sich, was in der Immobilienwirtschaft vor nicht allzu langer Zeit alles ‚völlig normal‘ war (Stichwort ‚Subprime-Krise‘). Und kriegt es richtig mit der Angst zu tun. Mit wem, um Gottes willen, hat man sich und uns da eingelassen?

Wir schauen also genauer hin: Eigentümer der, nun, ‚innovativ refinanzierten‘ Halle ist laut Grundbuch, so lesen wir, gar nicht die honorige Dietz AG, sondern deren ‚Dietz Logistik 33. Grundbesitz GmbH’. Warum diese ‚33. GmbH‘ im Grundbuch steht und nicht die Dietz AG, könnten sicherlich deren Juristen und Steuerberater erklären. Wollen sie aber nicht.

Die Dietz AG hat also ‚keine Immobilie verkauft‘? Vielleicht statt dessen ja die große Mehrheit der Anteile der Hallen-Eigentümer-GmbH – und dadurch natürlich die Halle gleich mit? Für uns einfache Erdenbürger kommt das zwar auf’s Selbe raus. Aber wir verstehen ja auch viele andere der neuen Worte kaum, die wir dieser Tage lernen müssten: ‚Fake News‘, ‚alternative Fakten‘, ‚Panama Papers’. Und jetzt auch noch ‚innovative Refinanzierung‘. Könnte es sein, dass mit dieser Konstruktion auch ein Vorkaufsrecht der Gemeinden ausgehebelt wurde? Hat’s etwas mit Steuer-‚Optimierung‘ zu tun? Wie dem auch sei – es ist eher unwahrscheinlich, dass verschachtelte – Entschuldigung: ‚innovative’ – Konstruktionen aus reiner Langeweile erdacht werden.

Was das alles soll, wird dem Zeitungsleser vorenthalten: Der ‚Häuslebauer‘ lege seine Finanzierung ja auch nicht offen, begründet Dietz seine klammheimlichen Deals, die auch die Mitglieder des Zweckverbandes eiskalt erwischt haben. Als Häuslebauer allerdings verbrenne ich auch nicht das Vertrauen der WählerInnen, indem ich wiederholt meine gutgläubigen Partner in der Kommunalpolitik vorführe (wir erinnern uns gut an das Vermietungsprospekt der Dietz AG für die angeblich nicht geplanten ‚Monsterhallen‘, auch in den umstrittenen Erweiterungsflächen).

Hier wie auf Immobilienscout24 zeigt Dietz eben jene Hallen, die angeblich gar nicht geplant seien.

Miteigentümer und ‚Ansprechpartner‘ für Mieter und Gemeinden sei die Dietz AG immer noch, so die Stellungnahme. Das allerdings könnte man auch behaupten, wenn man nur noch ein Promille der Anteile und die Funktion des Hausmeisters inne hätte. Was zählt ist, wer künftig das Sagen hat und somit das Schicksal der BürgerInnen mitbestimmt. Die Dietz AG, der ‚vertrauenswürdige‘ Partner des Zweckverbands, mit einem Feigenblatt-Restanteil? Oder doch eher der neue Mehrheitseigentümer, von dessen Plänen rein gar nichts bekannt ist?

Es wird täglich wichtiger, die Verträge zwischen Zweckverband und der Dietz AG offen zu legen. Und neu zu definieren, woran genau man einen vertrauenswürdigen Partner für BürgerInnen und Gemeinden erkennt. Wir glauben, dass spätestens die aktuelle Reihe allzu offensichtlicher Vertrauensbrüche des Investors die Gemeindevertreter im Zweckverband und die BürgerInnen unüberhörbar an einen Tisch ruft, um nach guten Wegen aus der Hallen-Falle zu suchen.

Dietz AG-Annonce bestätigt BI SchatzBoden

Es soll genau so schlimm werden, wie befürchtet: Unsere von ZWIGL-Hardlinern immer wieder als ‚unwahr‘ und ‚demagogisch‘ bezeichnete bildhafte Umsetzung des ZWIGL-Masterplans gleicht auf’s Haar einem u.a. auf Immobilienscout24 veröffentlichten Vermietungsprospekt der Dietz AG.

Wie am 28.6. in unserem Newsletter berichtet, täuschen der ZWIGL-Informations-Flyer ebenso wie die ZWIGL-Website die BürgerInnen an wesentlichen Punkten über die tatsächlichen Sachverhalte hinweg. So ist dort zu lesen, dass es ‚konkrete Planungen‘ zur umstrittenen Osterweiterung des Gewerbegebietes noch nicht gäbe. Und dass die dort vorgesehene Hallengröße ’noch offen‘ sei.

Das sieht der vom ZWIGL mit einem exklusiven Vorkaufsrecht versorgte Investor Dietz AG offensichtlich ganz anders – siehe dessen Vermietungsprospekt unten. Als die BI SchatzBoden die dünnen Linien des ZWIGL-‚Masterplans‘ in einer von nahezu identischen Dimensionen ausgehenden 3D-Illustration verdeutlichte, mussten wir uns als ‚Demagogen‘ und ‚Lügner‘ beschimpfen lassen.

Die Illustration der Dietz AG zeigt Monsterhallen
Genau wie befürchtet: Illustration der Dietz AG zum Vermietungsangebot
Die Illustration der Dietz AG widerlegt die ZWIGL-Behauptungen, es gebe noch keine konkrete Planung für die umstrittene Osterweiterung (nach Versand unseres Newsletters geänderter pdf-Anhang des Dietz-AG-Vermietungsannonce auf Immobilienscout24.de, Stand 28.6.2019, 9 Uhr).
Widerlegt: Die Behauptungen des ZWIGL (www.gewerbegebiet-limes.de, Stand 28.6.2019, 9 Uhr)
Die Frage in der Überschrift kann als beantwortet gelten: Ja, das ist der Plan.

Kippt das Logistikzentrum in Neu-Eichenberg?

Auch im nordhessischen Neu-Eichenberg plant die Dietz AG ein gewaltiges Logistikzentrum. Dort allerdings sind Fraktionen und Bürgermeister durchaus nachdenklich: Gestern hatten Bürgermeister Jens Wilhelm und die Vorsitzende der Gemeindevertretung einen Termin in Wiesbaden, um mit der Landesregierung über Alternativen zu verhandeln.

Wenn Resultate der Gespräche bekannt werden, informieren wir an dieser Stelle.

Amazon: Halbes Dementi der Dietz AG

Wie der Kreis-Anzeiger gestern berichtet, dementiert die Dietz AG direkte Verhandlungen mit Amazon in Sachen Gewerbegebiet Limes. Auf den zweiten Blick wird klar, dass jedes Szenario mit einem Zwischenmieter – wie etwa I.D. Logistics – von diesem Dementi nicht betroffen wäre. Dazu passt auch die mitgelieferte Stellungnahme von Amazon:

Auschnitt aus der Meldung im Kreis-Anzeiger vom 6.5.