Erstes Urteil: Göllner unterliegt


Das erste Gerichtsurteil zum Gewerbegebiet Limes liegt vor; die Klage der Hammersbacher Gemeindevertretung gegen Bürgermeister Göllner hatte den erwartbaren Erfolg. Überraschend dagegen die Klarheit der Urteilsbegründung. Die kann nur als beidhändige Ohrfeige des Gerichts für die allzu windigen Winkelzüge Göllners gelesen werden.

Um so bemerkenswerter ist die Hast, mit der die Dietz AG in der auf tönernen Füßen stehenden Westerweiterung Fakten schafft: Mit Hochdruck wird dort ehemals fruchtbarster Ackerboden in neue Betonwüsten verwandelt – schon ragen riesige neue Betonpfeiler in den Himmel.

Interessant wird es sein, wer die Zeche zahlen muss, wenn deren Abriss angeordnet werden würde. Denn der Zweckverband durfte mangels Zuständigkeit gar keine Westerweiterung planen, wie es den nun auch gerichtlich gestützten Anschein hat. Sollte hier grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein, könnte die Haftungsfrage gestellt werden. In der Wirtschaft werden da gern mal allzu schlampig arbeitende Manager zur Kasse gebeten. Es wird zu prüfen sein, ob auch die Zweckverbands-Vorstände persönlich aufgerufen sein werden, den leichtfertig (oder planvoll?) angerichteten Schaden zumindest finanziell wieder gut zu machen.