Göllner unterliegt auch vor dem VGH


Höchste Instanz bestätigt Unregelmäßigkeiten – Normenkontrollverfahren läuft.

Bereits die erste Instanz fand bemerkenswerte Worte (‚logikfern‘) zu jenen Begründungen, die Herr Göllner für seine selbstherrliche Lobbyarbeit zu Gunsten der Dietz AG ins Feld führte. Nun setzt Hessens höchstes Gericht noch einen drauf. Hier einige Details aus der Entscheidung:

Das Gericht bekräftigt das Recht der Gemeindevertretung, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Herrn Göllners Blockade dagegen ist rechtswidrig.

Das Gericht schließt sich den Vorwürfen der Klage führenden Hammersbacher Koalition hinsichtlich einer Reihe von Versäumnissen Göllners an, u.a. zur rechtswidrig ungenügenden Einbeziehung der Gemeinden im Sinne der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Weitere Baugenehmigungen können zunächst nicht erteilt werden.

Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dass ein erforderlicher Rückbau ‚regelmäßige Folge‘ des Widerrufs von Bebauungsplänen sei, wie das im laufenden Normenkontrollverfahren erwartet werden kann.

Der Zweckverband hat die Verfahrenskosten zu tragen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die hohe Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Urteils gegen den Zweckverband im laufenden Normenkontrollverfahren ein wichtiger Grund für die unwiderrufliche Bestätigung des Eilantrages war.