Neues Urteil in der Auseinandersetzung um den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ – und grob falsche Interpretation durch Bürgermeister Göllner

Neben der Gemeindevertretung Hammersbach und dem BUND klagt auch ein Grundstückseigentümer gegen das Vorgehen des ‚Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes‘ (ZWIGL). Die ortsansässige Familie ist nicht bereit, ihren wertvollen Lößboden vom Investor Dietz AG zwangsweise mit riesigen Logistikhallen überbauen zu lassen. Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erzielte die Familie jetzt einen wichtigen Teilerfolg, den der Hammersbacher Bürgermeister Göllner im Rahmen einer Bürgerversammlung ins Gegenteil zu verdrehen suchte.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 9.11.22 im Eilverfahren der Klage eines Grundstückbesitzers entsprochen, der sich gegen die Nutzung seines Grundstücks durch den Bau einer Logistikhalle innerhalb der Westerweiterung des Zweckverbandsgebietes wehrt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erste Teilbaugenehmigung der Halle angeordnet. 

In der Urteilsbegründung heisst es, die betreffende Teilbaugenehmigung sei ‚voraussichtlich rechtswidrig‘, weil auch der Bebauungsplan insgesamt ‚voraussichtlich unwirksam‘ wäre. Das Gericht entschied gleichzeitig, dass der Schutz durch diesen Spruch sich auf das Grundstück selbst bezieht, nicht aber gleichzeitig auf benachbarte Grundstücke, die teils bereits bebaut wurden.

Auf Anfrage behauptete der Hammersbacher Bürgermeister Göllner nun im Rahmen einer Bürgerversammlung, der Klage des Eigentümers sei ‚nicht stattgegeben‘, diese sei ‚zurückgewiesen‘ worden. Gleichzeitig sprach Göllner – ebenfalls grob an den Tatsachen vorbei – von einem ‚Bestandsschutz’ für die bereits gebaute Halle. Ob Göllner die bisherigen Urteile schlicht nicht verstanden hat oder ob er wissentlich die Unwahrheit sagt, bleibt unklar.

Interessenkonflikte und peinliche Falschaussagen

Göllner ist tief verstrickt in seinen selbstgemachten Interessenkonflikt: Als Bürgermeister und Rathaus-Chef müsste er eigentlich die Interessen seiner Gemeinde vertreten. Die aber klagt gegen die Pläne des ZWIGL – jenes ZWIGL, als dessen Vorsteher er vehement im Interesse des Logistik-Investors Dietz AG agiert. 

In diesem Zusammenhang könnte sich Göllner nun dem Verdacht der Aktenunterdrückung ausgesetzt sehen. Denn er hatte im Klageverfahren als Vorsitzender des Zweckverbandes behauptet, der Widerspruch des klagenden Grundstücksbesitzers im Umlegeverfahren würde ihm nicht vorliegen.

Peinlich: Die Eingangsbestätigung des ZWIGL vom 04.07.2019, in der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Widerspruch des Klägers „fristgerecht am 12.06.2019 bei uns eingegangen“ sei, ist ausweislich der Unterschriftenzeile von Göllner persönlich unterzeichnet.

Die Faktenlage heute

Nach der bisherigen Rechtsprechung kann als sichergestellt gelten, dass der Besitzer nicht gezwungen werden kann, sein Grundstück zu opfern. Das vom ZWIGL betriebene Umlegeverfahren insgesamt kann keinen weiteren Bestand haben, wenn der Bebauungsplan sich als rechtswidrig erweist – wofür vor dem Hintergrund des als rechtsfehlerhaft erkannten ZWIGL-Beschlusses zur Westerweiterung vieles spricht. 

Damit wären dann auch die bisherigen Baugenehmigungen in der Westerweiterung rechtswidrig, es könnte auf Abriss der gerade fertiggestellten Halle 3 geklagt werden. Das Kostenrisiko läge beim Investor Dietz AG. Denn der hat den Bau in Kenntnis der Klagen und Widersprüche noch vor Inkrafttreten des (wahrscheinlich unwirksamen) Bebauungsplans begonnen.

Göllner unterliegt auch vor dem VGH

Höchste Instanz bestätigt Unregelmäßigkeiten – Normenkontrollverfahren läuft.

Bereits die erste Instanz fand bemerkenswerte Worte (‚logikfern‘) zu jenen Begründungen, die Herr Göllner für seine selbstherrliche Lobbyarbeit zu Gunsten der Dietz AG ins Feld führte. Nun setzt Hessens höchstes Gericht noch einen drauf. Hier einige Details aus der Entscheidung:

Das Gericht bekräftigt das Recht der Gemeindevertretung, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Herrn Göllners Blockade dagegen ist rechtswidrig.

Das Gericht schließt sich den Vorwürfen der Klage führenden Hammersbacher Koalition hinsichtlich einer Reihe von Versäumnissen Göllners an, u.a. zur rechtswidrig ungenügenden Einbeziehung der Gemeinden im Sinne der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Weitere Baugenehmigungen können zunächst nicht erteilt werden.

Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dass ein erforderlicher Rückbau ‚regelmäßige Folge‘ des Widerrufs von Bebauungsplänen sei, wie das im laufenden Normenkontrollverfahren erwartet werden kann.

Der Zweckverband hat die Verfahrenskosten zu tragen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die hohe Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Urteils gegen den Zweckverband im laufenden Normenkontrollverfahren ein wichtiger Grund für die unwiderrufliche Bestätigung des Eilantrages war.

Hammersbach: Schwarz-Grün nimmt Arbeit auf

Die neue Koalition aus CDU und GRÜNEN in Hammersbach löst die zuvor mit absoluter Mehrheit regierende SPD in Hammersbach als bestimmende Kraft ab. Während die Sozialdemokraten erkennbar mit ihrer neuen Rolle als Opposition fremdeln, erhalten die Hoffnungen der Logistik-Kritiker rund um das Gewerbegebiet Limes neue Nahrung: Beide Koalitionäre haben sich klar gegen weitere Logistikhallen ausgesprochen.

Noch immer ungeklärt: Kandidierte Herr B. legal auf einem Spitzenplatz der Limeshainer SPD-Liste?

Eine Melderegisterabfrage vom 14. Januar 2021 weist als Wohnort einen Altenstädter Ortsteil aus – das würde laut §32 der Hessischen Gemeindeordnung B.s Wählbarkeit ausschließen. Zur Wahl stellte er sich unter der Hainchener Adresse eines Familienmitglieds. Erste Nachfragen bei Wahlverantwortlichen ergaben noch kein zufrieden stellendes Ergebnis, weitere Anfragen laufen noch. Wenn sich herausstellt, dass Kandidaten falsche Angaben machen, kann das ernste Folgen haben: In einem ähnlich anmutenden Fall wurde der Abgeordnete Kemmerich in Thüringen von der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht und verurteilt.

Ein Hai ist keine Heuschrecke

Der ZWIGL begrüßte Pressevertreter im Rathaus Hammersbach, um sich zwei Stunden lang von jenen loben zu lassen, deren Interessen der ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ dienen könnte. Kein Wunder also, dass Bürger der umliegenden Gemeinden nicht eingeladen waren.

Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt noch immer keine überzeugenden Gründe dafür, den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ für eine gute Idee zu halten – es sei denn, man wohnt ganz woanders, macht sich um Umwelt und Klima keine allzu großen Sorgen – oder hat gerade auf Kosten der Menschen vor Ort und der Steuerzahler ordentlich Kasse gemacht.

Die Pressevertreter erfuhren, was längst bekannt ist: Menschen kaufen weiter zunehmend online ein, was der Logistikbranche einen Boom beschert und den Läden in den Innenstädten Verdruß bereitet. 50.000 Logistik-Arbeitsplätze seien allein im Mai entstanden, freute sich der Hanauer IHK-Chef Gunther Quidde. Ob er im stillen Kämmerlein mal gegenrechnet, wie viele Jobs bei seinen zahlenden Mitgliedern im Einzelhandel dadurch verloren gingen? Und wie teuer die Aufstockungszahlungen für viele der mies bezahlten Jobs in den Sprintern die öffentliche Hand am Ende kommen werden?

200 Arbeitsplätze sollen bis Jahresende besetzt werden – nach 500, 350 und 300 ist das nun die vierte verkündete Zahl für die angebliche ‚Jobmaschine Logistik‘ in Hammersbach. Und selbst diese Korrektur nach unten kann Arbeitgeber vor Ort nicht erfreuen – schon jetzt hat das lokale Handwerk allergrößte Mühe, überhaupt irgendwelche der bereits heute offenen Stellen zu füllen. Es herrschte nämlich längst Vollbeschäftigung in der Region, bevor der erste Spatenstich im Gewerbegebiet getan war.

Nicht erfahren haben wir mal wieder, was die Menschen in den Gemeinden Hammersbach, Limeshain und Eckartshausen im Tausch gegen ihre wertvollen Böden, ihr Landschaftsbild, ihre Atemluft, ihre Grundwasserbildung und den entfallenden CO2-Ausgleich durch ihre Ackerflächen bekommen werden: Belastbare Zahlen und Fakten zu Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen? Zu extra-Lasten, Lärm und Schmutz, wenn die geplante Verdoppelung der Fläche käme? Fehlanzeige.

Regionalverbandsdirektor Thomas Horn, immerhin, ließ durchblicken, worum es wirklich geht: eine „Blutzufuhr aus der Peripherie“ (…damit sind wir gemeint) „zum Herzmuskel der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main“ – Graf Dracula läßt grüßen.

Wir meinen: Wenn das Umland zur Lebensqualität in der Metropole beitragen soll, dann bitte nicht durch Versiegelung bester Böden, nicht in schützenswerten Landschaften und Naturräumen. Sondern durch intelligente Nutzung reichlich vorhandener Brachflächen. Selbst, wenn das den Profit der Investoren und ihrer ‚Refinanzierer‘ ein wenig schmälern würde. 

‚Das Gegenteil einer Heuschrecke‘ sei seine AG, so Investor Wolfgang Dietz. Was das wohl sein könnte? Möglicherweise ein sehr großer Meeresbewohner mit sehr, sehr vielen Zähnen?

Breites Unverständnis nach Kötter-Besuch

Gewerbegebiet Limes: Regionalverbands-Beigeordneter Kötter (SPD) applaudiert im Kreis seiner Hammersbacher Parteifreunde, Kopfschütteln bei BürgerInnen

In seiner Ausgabe vom 3. August berichtete der Hanauer Anzeiger vom Besuch des früheren SPD-Bürgermeisters von Wölfersheim, Rouven Kötter. Der ist heute Erster Beigeordneter des Regionalverbandes. Und hat als solcher erkennbar neue Prioritäten: Er verweist auf die Attraktivität der Metropolregion Rhein-Main und die damit einhergehenden Platzprobleme, zu deren Lösung nun das ehemalige Idyll zwischen Hammersbach, Limeshain und Eckartshausen herhalten muss. Auch will er dringenden Bedarf für die entstehenden Arbeitsplätze ausgemacht haben – obwohl schon der Mieter der ersten ‚Monsterhalle‘ allergrößte Probleme hat, Bewerber zu finden: Erst ca. 100 der angeblich 500 Stellen konnten besetzt werden. Die Reaktion der Leser pendelt zwischen Kopfschütteln und Entsetzen, wie die Vielzahl der Leserbriefe zeigt…

SPD: So verliert man Wahlen – z.B. Hammersbach

Wer nach Gründen für das verheerende Abschneiden der Volksparteien bei den Europa-Wahlen sucht, findet in der ehemaligen SPD-Hochburg Hammersbach ein bestens geeignetes Studienobjekt. Mike Mohring, CDU-Chef in Thüringen, brachte auf den Punkt, was Wählerstimmen kostet: Bei ‚Hart aber fair’ forderte er, Politik müsse aufhören, gegebene Versprechen nicht einzulösen. Man hofft wohl vergeblich, dass der Rathauschef in Hammersbach gut zugehört hat.

Bürgermeister in Hammersbach war jahrzehntelang traditionell ein SPD-Mitglied, derzeit noch Michael Göllner, im Nebenberuf Vorsitzender des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL). Göllner galt als populär. Er ließ, so manche Anekdote, gerne mal ‚fünfe gerade sein‘.

Besonders stolz ist Göllner auf das ‚Interkommunale Gewerbegebiet Limes’ an der Ausfahrt Hammersbach der A45. Ursprünglich als 24 ha großes gemischtes Gewerbegebiet geplant, möchte Göllner nun 50 ha bestes Ackerland betonieren – und zwar weit überwiegend für gigantische Logistikhallen. Als Investor hat Göllners ZWIGL sich den Immobilienkonzern Dietz AG ausgesucht – und dem gleich mal freihändig ein Vorkaufsrecht für den Löwenanteil der Fläche zugeschanzt. Göllner machte im Rahmen einer HR-Radiosendung keinen Hehl daraus, dass er diese Firma auch wegen des SPD-Parteibuchs des Dietz-Aufsichtsratsvorsitzenden für besonders vertrauenswürdig hält.

Seit unübersehbar wird, was Göllners Zweckverband da in die Landschaft klotzen lässt, sinkt seine Popularität rapide – und mit ihr die Wahlergebnisse der SPD: Mit satten 14% verlor die SPD in ihrer ehemaligen Hochburg doppelt so viele Stimmen wie die nun führende CDU, die in der ZWIGL-Frage deutlich nachdenklicher argumentiert. Die Grünen, gerade erst mit einem eigenen Ortsverband am Start, legten derweil 12% auf über 20 zu.

Der Klimawandel, nach Einschätzung vieler Wahlanalysten Hauptanliegen der Wähler bei der Europawahl, hat in und um Hammersbach ein ganz konkretes Gesicht: Das völlig an den Wünschen und Interessen der Bürger vorbei geplante Gewerbegebiet Limes steht für die Unbelehrbarkeit jener, die die Zeichen der Zeit nicht erkennen wollen. Den zweiten Hauptgrund zur Abwendung von den Volksparteien verkörpern nach Ansicht vieler Bürger Politiker wie der ZWIGL-Vorsitzende Göllner mit seinem speziellen Verhältnis zur Wahrheit und zum Umgang mit gegebenen Zusagen.

Jüngstes Beispiel: Auf eine schriftliche Anfrage des BI-Vorstands Dr. Rainer Lehmann erwiderte Göllner im Ton widerwillig, spät und gewohnt lakonisch. Dr. Lehmann hatte Göllner an sein öffentlich gegebenes Versprechen erinnert, die vorliegenden Gutachten um das Gewerbegebiet zu veröffentlichen, sollte dem nicht ein „Copyright der Urheber“ entgegenstehen. Diese Urheber hatte Lehmann, als Göllner untätig blieb, kurzerhand selbst angesprochen – es bestehen keine Copyrightprobleme. Göllners Antwort: Man könne ja gern einen Termin zur Einsicht im Rathaus vereinbaren – die Erinnerung an die zugesagte Veröffentlichung hat Göllner geflissentlich übersehen.

Einmal mehr fragen sich die in der BI organisierten Bürger, was wohl der Grund für Göllners wiederholtes sich-winden in Fragen der Transparenz sein könne. Fest steht: Das Ringen um eine sinnvolle Lösung im Gewerbegebiet hat erst begonnen.