Neues Urteil in der Auseinandersetzung um den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ – und grob falsche Interpretation durch Bürgermeister Göllner

Neben der Gemeindevertretung Hammersbach und dem BUND klagt auch ein Grundstückseigentümer gegen das Vorgehen des ‚Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes‘ (ZWIGL). Die ortsansässige Familie ist nicht bereit, ihren wertvollen Lößboden vom Investor Dietz AG zwangsweise mit riesigen Logistikhallen überbauen zu lassen. Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erzielte die Familie jetzt einen wichtigen Teilerfolg, den der Hammersbacher Bürgermeister Göllner im Rahmen einer Bürgerversammlung ins Gegenteil zu verdrehen suchte.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 9.11.22 im Eilverfahren der Klage eines Grundstückbesitzers entsprochen, der sich gegen die Nutzung seines Grundstücks durch den Bau einer Logistikhalle innerhalb der Westerweiterung des Zweckverbandsgebietes wehrt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erste Teilbaugenehmigung der Halle angeordnet. 

In der Urteilsbegründung heisst es, die betreffende Teilbaugenehmigung sei ‚voraussichtlich rechtswidrig‘, weil auch der Bebauungsplan insgesamt ‚voraussichtlich unwirksam‘ wäre. Das Gericht entschied gleichzeitig, dass der Schutz durch diesen Spruch sich auf das Grundstück selbst bezieht, nicht aber gleichzeitig auf benachbarte Grundstücke, die teils bereits bebaut wurden.

Auf Anfrage behauptete der Hammersbacher Bürgermeister Göllner nun im Rahmen einer Bürgerversammlung, der Klage des Eigentümers sei ‚nicht stattgegeben‘, diese sei ‚zurückgewiesen‘ worden. Gleichzeitig sprach Göllner – ebenfalls grob an den Tatsachen vorbei – von einem ‚Bestandsschutz’ für die bereits gebaute Halle. Ob Göllner die bisherigen Urteile schlicht nicht verstanden hat oder ob er wissentlich die Unwahrheit sagt, bleibt unklar.

Interessenkonflikte und peinliche Falschaussagen

Göllner ist tief verstrickt in seinen selbstgemachten Interessenkonflikt: Als Bürgermeister und Rathaus-Chef müsste er eigentlich die Interessen seiner Gemeinde vertreten. Die aber klagt gegen die Pläne des ZWIGL – jenes ZWIGL, als dessen Vorsteher er vehement im Interesse des Logistik-Investors Dietz AG agiert. 

In diesem Zusammenhang könnte sich Göllner nun dem Verdacht der Aktenunterdrückung ausgesetzt sehen. Denn er hatte im Klageverfahren als Vorsitzender des Zweckverbandes behauptet, der Widerspruch des klagenden Grundstücksbesitzers im Umlegeverfahren würde ihm nicht vorliegen.

Peinlich: Die Eingangsbestätigung des ZWIGL vom 04.07.2019, in der ausdrücklich bestätigt wird, dass der Widerspruch des Klägers „fristgerecht am 12.06.2019 bei uns eingegangen“ sei, ist ausweislich der Unterschriftenzeile von Göllner persönlich unterzeichnet.

Die Faktenlage heute

Nach der bisherigen Rechtsprechung kann als sichergestellt gelten, dass der Besitzer nicht gezwungen werden kann, sein Grundstück zu opfern. Das vom ZWIGL betriebene Umlegeverfahren insgesamt kann keinen weiteren Bestand haben, wenn der Bebauungsplan sich als rechtswidrig erweist – wofür vor dem Hintergrund des als rechtsfehlerhaft erkannten ZWIGL-Beschlusses zur Westerweiterung vieles spricht. 

Damit wären dann auch die bisherigen Baugenehmigungen in der Westerweiterung rechtswidrig, es könnte auf Abriss der gerade fertiggestellten Halle 3 geklagt werden. Das Kostenrisiko läge beim Investor Dietz AG. Denn der hat den Bau in Kenntnis der Klagen und Widersprüche noch vor Inkrafttreten des (wahrscheinlich unwirksamen) Bebauungsplans begonnen.

Göllner unterliegt auch vor dem VGH

Höchste Instanz bestätigt Unregelmäßigkeiten – Normenkontrollverfahren läuft.

Bereits die erste Instanz fand bemerkenswerte Worte (‚logikfern‘) zu jenen Begründungen, die Herr Göllner für seine selbstherrliche Lobbyarbeit zu Gunsten der Dietz AG ins Feld führte. Nun setzt Hessens höchstes Gericht noch einen drauf. Hier einige Details aus der Entscheidung:

Das Gericht bekräftigt das Recht der Gemeindevertretung, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Herrn Göllners Blockade dagegen ist rechtswidrig.

Das Gericht schließt sich den Vorwürfen der Klage führenden Hammersbacher Koalition hinsichtlich einer Reihe von Versäumnissen Göllners an, u.a. zur rechtswidrig ungenügenden Einbeziehung der Gemeinden im Sinne der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Weitere Baugenehmigungen können zunächst nicht erteilt werden.

Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dass ein erforderlicher Rückbau ‚regelmäßige Folge‘ des Widerrufs von Bebauungsplänen sei, wie das im laufenden Normenkontrollverfahren erwartet werden kann.

Der Zweckverband hat die Verfahrenskosten zu tragen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die hohe Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Urteils gegen den Zweckverband im laufenden Normenkontrollverfahren ein wichtiger Grund für die unwiderrufliche Bestätigung des Eilantrages war.

Ein Hai ist keine Heuschrecke

Der ZWIGL begrüßte Pressevertreter im Rathaus Hammersbach, um sich zwei Stunden lang von jenen loben zu lassen, deren Interessen der ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ dienen könnte. Kein Wunder also, dass Bürger der umliegenden Gemeinden nicht eingeladen waren.

Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt noch immer keine überzeugenden Gründe dafür, den ‚Logistikpark Frankfurt Nord-Ost‘ für eine gute Idee zu halten – es sei denn, man wohnt ganz woanders, macht sich um Umwelt und Klima keine allzu großen Sorgen – oder hat gerade auf Kosten der Menschen vor Ort und der Steuerzahler ordentlich Kasse gemacht.

Die Pressevertreter erfuhren, was längst bekannt ist: Menschen kaufen weiter zunehmend online ein, was der Logistikbranche einen Boom beschert und den Läden in den Innenstädten Verdruß bereitet. 50.000 Logistik-Arbeitsplätze seien allein im Mai entstanden, freute sich der Hanauer IHK-Chef Gunther Quidde. Ob er im stillen Kämmerlein mal gegenrechnet, wie viele Jobs bei seinen zahlenden Mitgliedern im Einzelhandel dadurch verloren gingen? Und wie teuer die Aufstockungszahlungen für viele der mies bezahlten Jobs in den Sprintern die öffentliche Hand am Ende kommen werden?

200 Arbeitsplätze sollen bis Jahresende besetzt werden – nach 500, 350 und 300 ist das nun die vierte verkündete Zahl für die angebliche ‚Jobmaschine Logistik‘ in Hammersbach. Und selbst diese Korrektur nach unten kann Arbeitgeber vor Ort nicht erfreuen – schon jetzt hat das lokale Handwerk allergrößte Mühe, überhaupt irgendwelche der bereits heute offenen Stellen zu füllen. Es herrschte nämlich längst Vollbeschäftigung in der Region, bevor der erste Spatenstich im Gewerbegebiet getan war.

Nicht erfahren haben wir mal wieder, was die Menschen in den Gemeinden Hammersbach, Limeshain und Eckartshausen im Tausch gegen ihre wertvollen Böden, ihr Landschaftsbild, ihre Atemluft, ihre Grundwasserbildung und den entfallenden CO2-Ausgleich durch ihre Ackerflächen bekommen werden: Belastbare Zahlen und Fakten zu Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen? Zu extra-Lasten, Lärm und Schmutz, wenn die geplante Verdoppelung der Fläche käme? Fehlanzeige.

Regionalverbandsdirektor Thomas Horn, immerhin, ließ durchblicken, worum es wirklich geht: eine „Blutzufuhr aus der Peripherie“ (…damit sind wir gemeint) „zum Herzmuskel der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main“ – Graf Dracula läßt grüßen.

Wir meinen: Wenn das Umland zur Lebensqualität in der Metropole beitragen soll, dann bitte nicht durch Versiegelung bester Böden, nicht in schützenswerten Landschaften und Naturräumen. Sondern durch intelligente Nutzung reichlich vorhandener Brachflächen. Selbst, wenn das den Profit der Investoren und ihrer ‚Refinanzierer‘ ein wenig schmälern würde. 

‚Das Gegenteil einer Heuschrecke‘ sei seine AG, so Investor Wolfgang Dietz. Was das wohl sein könnte? Möglicherweise ein sehr großer Meeresbewohner mit sehr, sehr vielen Zähnen?