2. Offenlegung: Fristende für Einwendungen ist der 6.9.

Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen die Beteiligung von Bürger*Innen und Fachverbänden in Bauvorhaben festgeschrieben, die wesentlich in die Umwelt eingreifen. So auch im Fall des Gewerbegebietes Limes, das in Händen des Investors Dietz AG und seiner Förderer unter ZWIGL-Vorsteher Göllner längst zum Logistikzentrum mit allen täglich erlebbaren Belastungen für Umwelt und Bevölkerung verkommen ist.

Dass der Vorstand des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) Transparenz als lästige Pflichtübung sieht, wurde schon bei früheren Gelegenheiten deutlich: Angeforderte Unterlagen wurden, wenn überhaupt, nur auf anwaltlichen Druck veröffentlicht. Und die Verbandsversammlung musste über wichtige Beschlüsse abstimmen, zu denen ihr die Gutachten verheimlicht wurden.

Da passt es gut ins Bild, dass die nun laufende Zweite Offenlegung ausgerechnet in die Zeit der Sommerferien der Bürger*Innen und Fachleute gelegt wurde — ein Trick, der ebenso bekannt wie wenig geeignet ist, das Vertrauen in politische Mandatsträger zu mehren… Auch die Qualität einiger vom ZWIGL vorgelegten Gutachten lässt Fragen offen – so durfte etwa der Absender des skandalös-dilettantischen ‚Gift-Gutachtens‘, mit dessen Hilfe Limeshainer SPD-Hallenfans unseren Landwirten die Verseuchung ihrer Äcker unterstellten, auch wieder tätig werden. Über maßgeschneiderte ‚Irrtümer‘ des Planungsbüros PlanES hinsichtlich machbarer Hallen-Alternativen berichten wir in unserem aktuellen Info-Faltblatt.


Eine neue Mustereinwendung der Naturschutzverbände zur Zweiten Offenlegung haben wir hier für Sie bereitgestellt – einfach ausdrucken, ggf. ergänzen und an eine der auf der ersten Seite der Mustereinwendung oben genannten Adresse senden!

Umstrittene West-Erweiterung: Frist läuft

Die Bemühungen um Schadensbegrenzung rund um das Interkommunale Gewerbegebiet Limes, unter wechselnden Namen als Logistikzentrum zu trauriger Berühmtheit gelangt, werden nun auf eine neue, breitere Basis gestellt: Die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligungsphase zum  Bebauungsplanverfahren – kurz ‚erste Offenlegung‘ genannt – hat begonnen. Bis Mitte Mai können Bürger*innen ihre Bedenken anmelden.

Nun also beginnt erst jene Phase, in welcher Bürger*innen ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Jene Interessen, die manch kommunale Entwicklungspolitik im Stil der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als nebensächlich oder gar überflüssig behandelt: Lebensqualität, Landschaftsbild, regionaler Charakter, Natur und Klima.

Kommt die Westerweiterung wie nun geplant, würden weitere 110.000 qm wertvollen Ackerbodens für gewaltige Logistikhallen drangegeben. 80% dieser Fläche dürften betoniert werden, ein Areal so groß wie elf Fußballfelder. Etwa weitere 9 Millionen Liter Grundwasser-Neubildung gingen Jahr für Jahr verloren, durch die Regenwasser-Ableitung stiege das Überflutungsrisiko in Langen-Bergheim weiter.

Wie die LKW-Flut sich entwickeln würde, kann nur erahnt werden. Bereits jetzt – mit nur einer von geplanten vier Hallen im Vollbetrieb – verstopfen 40-Tonner immer öfter unsere Ortsdurchfahrten. Die nun vorgelegten Verkehrsgutachten deuten zudem an, dass bei Realisierung der Halle 3 u.a. die Autobahnzufahrten vergrößert werden müssen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Chancen genutzt werden, die uns weitblickende Gesetzgeber eingeräumt haben! Es steht viel auf dem Spiel. Die hier zum Herunterladen bereitstehende Mustereinwendung kann Ihnen helfen, Ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen – Ergänzungen und Änderungen sind natürlich jederzeit möglich. Verschiedene Adressen, an die Sie Ihre Einwendung per Post oder Mail richten können, finden Sie oben auf Seite 1 des 2seitigen pdfs…