Greifen Baumaßnahmen ins natürliche Gleichgewicht ein, muss lt. gesetzlicher Kompensationsverordnung an anderer Stelle Ausgleich geschaffen werden. Im Fall der Hallen 1 und 2 im Gewerbegebiet Limes müssen auf diese Weise 2,6 Mio sogenannter ‚Ökopunkte‘ im Wert von mehr als 1,2 Mio € erbracht werden. Recherchen des BUND wecken Zweifel daran, dass diese Auflagen erfüllt worden sind.

BUND-Vorstand Dr. Werner Neumann zum Sachverhalt: „Akribische Prüfungen durch den BUND haben ergeben, dass große Teile des erforderlichen Ausgleichs für die beiden Logistikhallen des ZWIGL auch nach nunmehr sieben Jahren nicht, nur teilweise oder unwirksam umgesetzt wurden. An anderer Stelle wurde erfolgter Ausgleich bereits wieder zunichte gemacht. Von 2,6 Mio. „Ökopunkten“ im Gegenwert von ca. 1,2 Mio. Euro, deren Erbringung Teil des Bebauungsplans ist, sind nur etwa die Hälfte als reale Kompensation erkennbar.“

Der BUND hat uns seine Bestandsaufnahme als pdf zur Verfügung gestellt, das Sie hier herunterladen können.

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