Eine Melderegisterabfrage vom 14. Januar 2021 weist als Wohnort einen Altenstädter Ortsteil aus – das würde laut §32 der Hessischen Gemeindeordnung B.s Wählbarkeit ausschließen. Zur Wahl stellte er sich unter der Hainchener Adresse eines Familienmitglieds. Erste Nachfragen bei Wahlverantwortlichen ergaben noch kein zufrieden stellendes Ergebnis, weitere Anfragen laufen noch. Wenn sich herausstellt, dass Kandidaten falsche Angaben machen, kann das ernste Folgen haben: In einem ähnlich anmutenden Fall wurde der Abgeordnete Kemmerich in Thüringen von der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht und verurteilt.

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